Förderung
Die Partnerschaft für Demokratie Dietzenbach unterstützt Projekte, die Demokratie stärken, Vielfalt fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort unterstützen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung und den Förderprozess.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Fördermittel können grundsätzlich von gemeinnützigen Organisationen, Vereinen, Initiativen sowie weiteren lokalen Akteuren beantragt werden. Je nach Projektidee beraten wir Sie gerne zu den konkreten Voraussetzungen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Antragsteller: innen grundsätzlich nichtstaatliche und gemeinnützige Organisationen gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung sind.
Maßnahmen, die im Jahr 2026 durch die Partnerschaft für Demokratie Dietzenbach gefördert werden können, müssen sich an den Zielvorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ orientieren. Diese beziehen sich auf die Themen:
- Demokratische Selbstwirksamkeit fördern
- Handlungssicherheit mit lokalen Herausforderungen wie z.B. Extremismus fördern
- Konstruktiven Umgang mit Demokratieskepsis fördern
- Bündnispartner: innen gewinnen und Resonanzraum auf diese Weise erweitern
- Voraussetzungen für demokratische Konfliktbearbeitung vor Ort schaffen und fördern
- Eigene Schutzkonzepte erarbeiten, um antidemokratischen Gefährdungen zu begegnen
Was kann gefördert werden?
- Projekte zur Demokratieförderung
- Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt
- Beteiligungsformate
- Bildungs- und Informationsveranstaltungen
- Aktionen für ein respektvolles Zusammenleben
So läuft die Förderung ab
- Projektidee entwicklen
- Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle aufnehmen
- Antrag einreichen
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Beratung und Förderentscheidung
- Projekt umsetzen
- Verwendungsnachweis einreichen
